Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. 
zB.: 

  • Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern 
    mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und 
    einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland. 
  • Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. 
  • Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen 
    oder deren Anbringung an Bauwerken.

 

Zuständig

Kitzler Barbara
Kontaktdaten von Gemeindesekretärin Barbara Kitzler
FunktionGemeindesekretärin
NameGemeindesekretärin Barbara Kitzler
AdresseNeupölla 4
3593 Neupölla
Telefon+43 2988 6220 2
E-Mail (offiziell)gemeinde@poella.at
E-Mail (persönlich)kitzler@poella.at