Bauen und Wohnen

ALLE WICHTIGEN INFORMATIONEN RUND UM DAS THEMA "BAUEN" 

Wenn man ein Haus bauen will, stellt man sich viele Fragen. 

Wir möchten Euch gerne behilflich sein und haben deshalb für Euch eine Broschüre zum Download zur Verfügung gestellt, die alle wichtigen Informationen rund um das Thema BAUEN beinhaltet. 
Unter folgendem Link könnt Ihr die Datei als PDF öffnen und herunterladen. Baurecht_Broschüre.pdf herunterladen (1.88 MB)

BAUPLÄTZE IN DER MARKTGEMEINDE PÖLLA
Wo gibt es Bauplätze in der Marktgemeinde Pölla?
In den Orten Franzen und Neupölla stehen jeweils mehrere Bauplätze in unterschiedlichen Größen zur Verfügung. Der Preis beträgt € 12,00 pro m² für die Bauplätze der Gemeinde zzgl. Aufschließungsabgabe. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es keinen Bebauungsplan.

Die Lagepläne und Größenangaben zu den einzelnen Bauplätzen finden Sie auf unserer Homepage unter Bauen & Wohnen. Wir haben eine neue Broschüre erstellt, in der Sie sämtliche wichtige Informationen über unsere verfügbaren Bauplätze erhalten. Die Broschüre können Sie unter "Bauen & Wohnen" - "Bauplätze" herunterladen oder einfach direkt ausdrucken. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch (02988/6220) oder per E-Mail (gemeinde@poella.at) für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Was ist zu tun sobald Sie sich für einen Bauplatz entschieden haben?

Wenn Sie sich für einen Bauplatz entschieden haben, stellen Sie ein formloses Kaufansuchen an die Marktgemeinde Pölla. Dieses Kaufansuchen wird in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung behandelt und der Bauplatzverkauf beschlossen. 

Der nächste Schritt ist die Errichtung eines Kaufvertrages. Den Kaufvertrag können Sie entweder
     • selbst verfassen
     • einen Anwalt oder Notar Ihrer Wahl zur Verfassung beauftragen oder
• sich mit Notar Mag. Leopold Liener, Hauptstraße 23, 3804 Allentsteig in Verbindung setzen,
       welcher derzeit die Rechtsgeschäfte der Marktgemeinde Pölla durchführt. 

Der Kaufpreis ist bei Vertragsunterfertigung zu entrichten. 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anwalt oder Notar auch über die Kosten der Vertragserrichtung, Grunderwerbssteuer und Grundbuchseintrag. 

Der Kaufvertrag ist unterfertigt - welche Fristen müssen Sie nun einhalten?

Im Kaufvertrag sind einige wichtige Fristen verankert: 

1. "BAUZWANG":
Dies bedeutet, dass Ihnen 1 Jahr ab Kaufvertragsunterfertigung zur Verfügung steht, um das Bauvorhaben für Ihr künftiges Eigenheim bei der Marktgemeinde Pölla einzureichen. 
2. "BAUBEGINN":
Ab dem Datum des Bewilligungsbescheides (samt Bauplatzerklärung) stehen Ihnen wiederum 2 Jahre bis zum tatsächlichen Baubeginn (schriftliche Meldung an das Gemeindeamt) zur Verfügung. 
3. "FERTIGSTELLUNG":
Vom Zeitpunkt des Baubeginns an gerechnet haben Sie nun 5 Jahre Zeit, Ihr bewilligtes Bauvorhaben auszuführen. Die Fertigstellung ist der Gemeinde schriftlich zu melden. 

 Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Broschüre:

Wegweiser_zum_Eigenheim_Teil_1.pdf herunterladen (1.04 MB)


Haben Sie noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Gemeindeamt zur Verfügung.