Heizkostenzuschuss 2022/2023

19.09.2022 06:00

Die NÖ Landesregierung plant sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren. 

Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2022/2023 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/2023 in der Höhe von € 150,00 gewährt werden.

Für die Heizperiode 2022/2023 sollen somit insgesamt € 300,00 als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden. 

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • Ausgleichszulagenbezieher und Ausgleichszulagenbezieherinnen
  • Bezieher und Beziehrerinnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieher und Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 
  • Sonstige Einkommensbezieher und Einkommensbezieherinnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 

Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie ab 01. Oktober 2022 auf der Homepage des Landes NÖ unter www.noe.gv.at

Marktgemeinde Pölla
Neupölla 4, 3593 Neupölla, Telefon +43 2988 6220, Fax: +43 2988 6220 4
E-mail: gemeinde@poella.at, Internet www.poella.at