Heizkostenzuschuss 2024/25

Veröffentlichungsdatum19.10.2024Lesedauer3 Minuten

Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.

Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes 
zwischen 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 zu beantragen und zu prüfen.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • Ausgleichszulagenbezieher und Ausgleichszulagenbezieherinnen
  • Bezieher und Beziehrinnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieher und Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung,
    die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe
    den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 
  • Sonstige Einkommensbezieher und Einkommensbezieherinnen, deren Familieneinkommen
    den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 


Voraussetzungen: 

Als Voraussetzung für den NÖ Heizkostenzuschuss gilt u.a., dass seit 
mindestens sechs Monaten vor Antragstellung der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet sein muss 
und die monatlichen Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagensatz nicht überschreiten. 
Auch BezieherInnen einer Mindestpension oder von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben Anspruch darauf. 
Der Zuschuss beträgt einmalig 150,- Euro. 

Von der Förderung ausgenommen: 

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
  • Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen
    Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
  • alle sonstigen Personen, die keinen Aufwand für Heizkosten haben
  • Asylwerbende Personen


Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter
folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html 

Antragsformular NÖ-Heizkostenzuschuss 2024/25

Neue Entlastung für die Heizperiode 2024/25 in Form des NÖ Wohnbonus, welcher 
ebenfalls ab 21. Oktober 2024 (bis spätestens 15. Dezember 2024) online auf 
der Webseite des Landes Niederösterreich zu beantragen ist.