Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

Aushängezeitraum: 09.05.2023

Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 01. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:

  • Meldepflicht für alle ab 01. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde - jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)

  • Verpflichtender "NÖ Hundepass" (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 01. Juni 2023 - Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)

  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter - Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde

  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 01. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 01. Juni 2023 gehaltene Hunde

  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt

Nähere und weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der NÖ Landesregierung unter

https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 (373 KB) - .PDF

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