Für die Bundespräsidentenwahl am 09. Oktober 2022 geben wir die Wahllokale und Wahlzeiten in der Marktgemeinde Pölla bekannt.
I - Neupölla im Kulturhof in 3593 Neupölla Nr. 10 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
II - Altpölla im Rothen Hof in 3593 Altpölla Nr. 16 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
III - Franzen im Jugendgästehaus in 3594 Franzen 1 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
IV - Schmerbach im Gasthaus Trapel in 3594 Schmerbach am Kamp 5 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Der bisherige Wahlsprengel IV - Ramsau Krug wurde in den Wahlsprengel I - Neupölla integriert.
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in den nächsten Tagen Ihre Wählerverständigungskarte. Auf dieser Karte ist das jeweils zuständige Wahllokal angeführt.
Wählen mit Wahlkarte:
WählerInnen, die am Wahltag nicht in der Gemeinde oder ihrem Wahlsprengel anwesend sind, können beim Gemeindeamt die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Mit der Wahlkarte können Sie Ihre Stimme wie folgt abgeben:
- am Wahltag in jedem Wahllokal
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (dies ist bei der Ausstellung der Wahlkarte zusätzlich zu beantragen)
- Briefwahl: sofort nach Erhalt der Wahlkarte
Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte:
Bis wann kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
- ein schriftlicher Antrag kann bis spätestens Mittwoch, den 05. Oktober 2022 bis 24:00 Uhr gestellt werden
- wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, kann ein schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, den 07. Oktober 2022 bis 12:00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss unbedingt auf die bevollmächtigte Person lauten.
- ein mündlicher Antrag (jedoch nicht telefonisch - unbedingt persönlich am Gemeindeamt) kann ebenfalls bis spätestens Freitag, den 07. Oktober 2022 bis 12:00 Uhr gestellt werden
Wie kann ein Antrag gestellt werden?
- die Wahlkarte kann persönlich am Gemeindeamt beantragt werden
- die Wahlkarte kann online unter Antrag Wahlkarte beantragt werden
- die Wahlkarte kann per E-Mail gemeinde@poella.at beantragt werden
Was ist für den Antrag notwendig?
- der Antrag ist immer selbst vorzunehmen
- bei einer mündlichen Antragstellung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) erforderlich
- bei einer schriftlichen Antragstellung ist die Identität entweder durch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder mittels digitaler Signatur nachzuweisen.
- eine Begründung für die Beantragung der Wahlkarte ist unbedingt erforderlich