Muffelwild - Abschussauftrag zum Schutz der Kulturen
Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl verfügt im gesamten Verwaltungsbezirk Zwettl den Abschuss jedes Stückes Muffelwild -
ausgenommen führende Schafe - für die Jagdjahre 2022 bis 2028.
Folgende Auflagen sind einzuhalten:
1. Die gesetzlichen Schonzeiten im Sinne der Bestimmungen des NÖ Jagdgesetzes 1974, LGBl. 6500, in Verbindung mit der NÖ Jagdverordnung,
LGBl. 6500/1 sind einzuhalten.
2. Jeder Abschuss ist spätestens bis 12:00 Uhr des dem Abschuss nächstfolgenden Werktages der Bezirkshauptmannschaft Zwettl,
Fachgebiet Jagd-Agrar, telefonisch unter 02822/9025/42635, per Fax unter 02822/9025/42631
oder schriftlich per E-Mail an jagd-agrar.bhzt@noel.gv.at zu melden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bescheid mit dem Kennzeichen ZTL2-J-0719/041
von der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 03. Juni 2022
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