Verordnung über die Ausnahme von Schonvorschriften von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher für die Jagdjahre 2023/2024

Aushängezeitraum: 30.03.2023 - 01.04.2024

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl

Verordnung über die Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher für die Jagdjahre 2023/2024

VERORDNUNG

Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl lässt für die Jagdjahre 2023/2024 nachstehende Ausnahmen von den Schonvorschriften für Federwild im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes Zwettl zu: 

Die Schonzeit wird außer Wirksamkeit gesetzt für:

  • die Elstern von 01. August 2023 bis 15. März 2024
  • die Eichelhäher von 01. August 2023 bis 15. März 2024
  • die Raben- und Nebelkrähen (Aaskrähen) von 01. Juli 2023 bis 31. März 2024
  • Aaskrähen aus Junggesellentrupps von 01. April 2023 bis 31. März 2024

Die Einhaltung der vorgenannten Ausnahmen von den Schonzeiten erfolgt durch Einsichtnahme in die Abschusslisten, welche von den Jagdausübungsberechtigten laufend zu führen sind (vgl. § 84 Abs. 4 des NÖ Jagdgesetzes 1974)

Diese Verordnung tritt mit 30. März 2023 in Kraft und mit 01. April 2024 außer Kraft. 


Verordnung BH Zwettl Nr. 2-2023 (131 KB) - .PDF

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