Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
zB.:
- Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern
mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und
einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland. - Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen.
- Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen
oder deren Anbringung an Bauwerken.