Voranschlag

Was ist ein Voranschlag einer Gemeinde?

Der Gemeinderat hat die voraussichtlich fällig werdenden/geplanten Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinde für ein Jahr (Budget) durch einen Voranschlag festzustellen und zu beschliessen. Der Gemeinderat hat den Voranschlag so rechtzeitig festzustellen, daß er mit Beginn des Kalenderjahres wirksam werden kann.

Währen der Auflagefrist kann jedermann in den Voranschlagsentwurf Einsicht nehmen. 

Auf der Plattform www.offenerhaushalt.at können Gemeinden die Daten zu ihren Voranschlägen und ihren Rechnungsabschlüssen hochladen und zur öffentlichen Einsicht freigeben.

Zuständig

Bürgermeister Kröpfl Günther
Kontaktdaten von Günther Kröpfl
FunktionBürgermeister, ÖVP
NameGünther Kröpfl
AdresseNeupölla 13
3593 Neupölla
Mobiltelefon+43 664 518 518 8
E-Mail (persönlich)bgm@poella.at
BerufBeamter u. Landwirt

 

Elisabeth HOLLERER
Kontaktdaten von Amtsleiterin Elisabeth Hollerer
FunktionAmtsleiterin
NameAmtsleiterin Elisabeth Hollerer
AdresseNeupölla 4
3593 Neupölla
Telefon+43 2988 6220
E-Mail (offiziell)gemeinde@poella.at
E-Mail (persönlich)hollerer@poella.at